Zaptec Schweiz AG
Stand: August 2025
Geltungsbereich
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Offerten, Lieferungen und Leistungen der Zaptec Schweiz AG, Au ZH (im Folgenden Zaptec Schweiz). Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Offerten
Unbefristete Offerten bleiben bis zur Auftragsbestätigung durch Zaptec Schweiz unverbindlich.
Preise
Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und Zaptec Schweiz verstehen sich netto, ohne Skontoabzug in Schweizer Währung. Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung der Verträge erhoben werden, bzw. deren Erhöhung gehen zu Lasten des Kunden. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden bleiben vorbehalten. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen, als auch auf Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Offerten bleiben Zaptec Schweiz vorbehalten.
Verpackung und Versand
Die Ware wird für den Versand angemessen verpackt. Falls mit dem Besteller nicht anders vereinbart, versendet Zaptec Schweiz die Ware in der Regel per Post oder Kurierdienst. Eine Transportversicherung wird auf Verlangen des Bestellers für dessen Rechnung abgeschlossen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Allfällige Schäden sind sofort bei Empfang dem zuständigen Transportunternehmen zu melden.
Prüfung und Abnahme
Der Besteller hat die gelieferte Ware so rasch als möglich zu prüfen und festgestellte Mängel umgehend schriftlich Zaptec Schweiz zu melden. Versäumt der Besteller die sofortige Meldung, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung wird – schriftliche und fristgerechte Beanstandung vorausgesetzt – kostenloser Ersatz geleistet. Weitergehende Ersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Garantie und Beanstandungen
Garantieansprüche bestehen nur für Artikel, die über Zaptec Schweiz bezogen wurden. Auf Produkte der eigenen Herstellung gewährt Zaptec Schweiz 5 Jahre Garantie gegen Herstellungsfehler. Auf alle übrigen Produkte gewährt Zaptec Schweiz die übliche Fabrikgarantie, soweit eine solche vom Produktehersteller und/oder Zulieferanten gegenüber Zaptec Schweiz zugestanden wird.
Für Garantieleistungen, Reparaturen und Rücksendungen gilt das Bring-In-Prinzip. Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt auf eigene Kosten und Gefahr an den Geschäftssitz des Anbieters zu überbringen bzw. zu versenden. Nach erfolgter Reparatur oder Abwicklung der Garantieleistung wird das Produkt dem Kunden auf Kosten des Anbieters zurückgesendet.
Ausgenommen von der Garantie sind Verschleissteile. Die Garantie gilt nur für Material- und Fabrikationsfehler. Sie gilt z.B. nicht für Fehler aufgrund unsachgemässer Installation bzw. Inbetriebnahme und Behandlung, mangelnder Wartung, normaler Abnutzung, von Eingriffen und Manipulationen sowie von äusseren Umständen wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw.
Ein Anspruch auf ein Neugerät besteht ausschliesslich im Falle eines Neudefekts. Sofern verfügbar, erfolgt die Ersatzlieferung durch generalüberholte, neuwertige Geräte. Zaptec Schweiz übernimmt keine Garantie dafür, dass die von uns gelieferte Hardware/Software mit der beim Anwender vorhandenen oder im Markt erhältlichen Hardware/Software kompatibel ist. Die Gewährleistung für dadurch entstandene direkte oder indirekte Schäden und allf. Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Garantiezeit beginnt ab Lieferdatum. Für Mängel, die ihre Ursache nachweisbar in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben, verpflichtet sich Zaptec Schweiz, die mangelhafte Ware nach ihrer Wahl kostenlos nachzubessern oder zu ersetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wandelung und Minderung sowie die Geltendmachung von Schadenersatz. Die mangelhaften Waren sind dabei unverzüglich nach Auftreten des Mangels an uns zurückzusenden. Jede weitere Gewährleistung wird abgelehnt, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage und der Neumontage. Alle nicht ausdrücklich vorgesehenen Rechtsbehelfe finden keine Anwendung, insbesondere (aber nicht abschliessend): Das Recht auf Geltendmachung der teilweisen oder gänzlichen Unverbindlichkeit des Vertrages zufolge von Übervorteilung oder Irrtum (einschliesslich Grundlagenirrtums); Die Regelung der Verjährung in Art. 210 OR. 2/2
Beanstandete Artikel müssen, sobald ein Mangel oder Defekt festgestellt wird, unverzüglich retourniert werden. Sofern der Mangel nicht von der Garantie gedeckt ist, stellen wir den Aufwand für die Reparatur oder die Kosten für einen Ersatzartikel in Rechnung.
Haftung
Jegliche Haftung von Zaptec Schweiz für unmittelbare und mittelbare Schäden u. a. infolge Verspätung der Lieferungen und Leistungen, schlechten Materials, fehlerhafterKonstruktion oder mangelhafter Ausführung inklusive entgangenem Gewinn wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Zaptec Schweiz haftet auch nicht, wenn die Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt beschränkt oder unmöglich ist. Insbesondere wird auch die Haftung für Hilfspersonen ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2 OR).
Rücksendungen
Rücksendungen ohne die erforderlichen Angaben, wie Absender, Kommission, Rechnungs- oder Auftrags-Nr. und einer kurzen Begründung werden nicht bearbeitet. Fabrikneue Artikel in unbeschädigter Originalverpackung und ohne zusätzliche Aufkleber nehmen wir während 2 Wochen ab Auslieferung ohne Bearbeitungsgebühr zurück. Für verspätete Rücksendungen bis zu 4 Wochen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr (Prüfaufwand) von 20% des Nettobetrages, mindestens CHF 60.-. Anschliessend werden Rücksendungen ohne vorgängige Absprache mit Zaptec AG nicht mehr akzeptiert. Versandkosten, Gebühren und administrative Kosten jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden. Kundenspezifisch gefertigte Artikel werden nicht zurückgenommen.
Rechnungsstellung
Rechnungen sind nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn nicht innert 10 Tagen ab Zugang der Rechnung eine schriftliche Beanstandung erfolgt.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind vom Besteller 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Zaptec Schweiz berechtigt, Verzugszinsen zu den bei den Banken geltenden Zinssätzen sowie Mahngebühren zu verrechnen.
Technische Angaben
Abbildungen, Mass- und Gewichtsangaben sowie technische Angaben und Verpackungseinheiten unserer Broschüren sind nicht bindend.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Zaptec Schweiz.
Leihmaterial
Für allfällige Schäden oder Verlust des Leihmaterials, welches Zaptec Schweiz gratis oder gegen Bezahlung als Verleiher zur Verfügung stellt, haftet der Besteller während der ganzen Leihdauer.
Copyright
Das Kopieren unserer Drucksachen oder Internetseiten sowie die vollständige oder teilweise Vervielfältigung in jeglicher Form ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung von Zaptec Suisse SA gestattet.
Datenschutz
Der Besteller stimmt zu, dass seine persönlichen Daten und die technischen Daten zu den bestellten Geräten sowie Personendaten seiner Kunden für interne Zwecke, insbesondere für die Geschäftsabwicklung und zur Qualitätssicherung, durch Zaptec Schweiz und externe Partner sowie deren Konzern- und Partnergesellschaften beschafft, gespeichert, verwendet und anderweitig bearbeitet werden, wobei auch ein Datentransfer in europäische Staaten und in die USA möglich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt grundsätzlich nicht. Einzelheiten zur Bearbeitung der Personendaten durch Zaptec Schweiz und Zaptec ASA finden sich in der Datenschutzerklärung, deren aktuelle Fassung einen integrierenden Vertragsbestandteil bildet und einsehbar ist auf https://www.zaptec.com/de-ch/zaptec-datenschutz/datenschutzerklaerung.
Kontaktangaben für Fragen und Anliegen zur Datenbearbeitung sowie zum Datenschutz:
- Zaptec Schweiz AG, Riedhofstrasse 11, 8804 Au ZH, Schweiz
- Zaptec Charger AS, c/o Fomo Vassbotnen, Vassbotnen 1, 4313 Sandnes, Norwegen
- E-Mail-Adresse: gdpr@zaptec.com
Einsatz von Drittunternehmen
Der Besteller ermächtigt Zaptec Schweiz, in eigenem Namen oder im Namen des Bestellers Dienstleistungen von Drittunternehmen zu beziehen, beispielsweise Internet-Abonnemente zur Vernetzung von Ladeinfrastrukturen. Der Besteller anerkennt hiermit die anwendbaren Vertragsbestimmungen der Drittunternehmen (namentlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sunrise) und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Zaptec Schweiz übernimmt keine Haftung für das Verhalten von Drittunternehmen.
Diverse Bestimmungen
Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geht in jedem Fall anderssprachigen Versionen/Übersetzungen vor. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.