Wenn Sie eine Wallbox für Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen anschaffen, können Sie die Investitionskosten in der Regel nicht sofort in voller Höhe steuerlich geltend machen. Stattdessen erfolgt die sogenannte Abschreibung, fachlich auch „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) genannt. Dabei wird der Anschaffungswert der Wallbox über mehrere Jahre verteilt. Sie setzen also jährlich einen Teil der Kosten steuerlich ab.
Diese Vorgehensweise spiegelt die wirtschaftliche Lebensdauer der Ladestation wider und sorgt für eine gleichmäßige steuerliche Entlastung über die Nutzungszeit hinweg. Besonders im Bereich der Elektromobilität, der durch hohe Anfangsinvestitionen und langfristige Nutzung geprägt ist, stellt die Abschreibung ein wichtiges Instrument zur Optimierung Ihrer Steuerlast dar.
Kurz gesagt: Die Abschreibung einer Wallbox hilft Ihnen, Ihre Investitionen planbar zu gestalten, die Liquidität zu schonen und gleichzeitig die Vorteile moderner Ladeinfrastruktur voll auszuschöpfen.
Welche Nutzungsdauer gilt für Wallboxen?
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Wallbox kann je nach Einsatzbereich unterschiedlich ausfallen. Laut Vorgaben des Bundesfinanzministeriums liegt diese in der Regel zwischen sechs und zehnJahren. Diese Bandbreite bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Abschreibung flexibel an ihre individuellen Anforderungen und Nutzungsszenarien anzupassen.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Unternehmen installiert eine Wallbox für betriebliche Zwecke zu Anschaffungskosten von 5.000 Euro. Bei einer festgelegten Nutzungsdauer von acht Jahren ergibt sich folgende Abschreibungsrate:
- Jährliche Abschreibung: 5.000 Euro ÷ 8 Jahre = 625 Euro
Das bedeutet, dass das Unternehmen jährlich 625 Euro der Investitionssumme steuerlich geltend machen kann – eine planbare und effiziente Möglichkeit, die Ausgaben über die Jahre hinweg zu verteilen.