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Zaptec Pro und Zaptec Go 2 sind bereit für die EU-AFIR

Zaptec Pro erfüllt die AFIR-Anforderungen, die im Jahr 2026 gelten. Sowohl Zaptec Pro als auch Zaptec Go 2 sind darauf ausgelegt, die Anforderungen zu erfüllen, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Hardware ist bereits entsprechend vorbereitet; die Konformität wird über ein Firmware-Update hergestellt. Aufgrund von AFIR muss keine Ladestation ausgetauscht werden.

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Was ist EU-AFIR?

Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) ist am 13. April 2024 in Kraft getreten. Es handelt sich um eine EU-Verordnung, die gemeinsame Regeln für öffentlich zugängliches Laden in Europa festlegt. Sie regelt unter anderem, wie Ladestationen und Fahrzeuge miteinander kommunizieren, wie Fahrerinnen und Fahrer bezahlen können und wie Preise transparent dargestellt werden. In der Praxis gilt sie für Ladeinfrastruktur, die öffentlich zugänglich ist, zum Beispiel auf Parkplätzen, an Einzelhandelsstandorten, an Arbeitsplätzen mit öffentlichem Zugang und an ähnlichen gemeinschaftlich genutzten Standorten.

Zu Beginn änderte AFIR nichts an der AC-Ladehardware oder am privaten Laden zuhause. Die Verpflichtungen lagen zunächst beim Ladepunktbetreiber. Eines der klaren Ziele der AFIR-Verordnung ist jedoch, eine nahtlose Interoperabilität sicherzustellen. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Hardware, Firmware und das Backend hinter den Zaptec-Ladepunkten dieses Ziel unterstützen.

Was sich 2026 geändert hat

Seit dem 8. Januar 2026 müssen neu installierte oder renovierte öffentlich zugängliche AC-Ladepunkte über einen Typ-2-Stecker oder eine Typ-2-Steckdose verfügen, die EN IEC 62196-2:2017 entspricht. Außerdem müssen sie die relevanten Anforderungen der EN ISO 15118-1 bis -5 für die Fahrzeugkommunikation erfüllen. Dabei handelt es sich um den digitalen Kommunikationsstandard zwischen Ladestation und Fahrzeug, der die Grundlage für Smart Charging und Plug & Charge bildet.

Wo Zaptec Pro heute steht

Zaptec Pro erfüllt die Anforderungen, die 2026 für öffentlich zugängliche AC-Ladepunkte gelten. Zaptec Pro unterstützt die Kommunikation nach EN ISO 15118-2, ist digital vernetzt und liefert die Betriebs- und Sitzungsdaten, die Betreiber benötigen, um ihre Pflichten in Bezug auf Reporting und Preistransparenz zu erfüllen.

Dies gilt für Zaptec Pro, wie es heute ausgeliefert wird. Kundinnen und Kunden müssen nichts unternehmen, um die Anforderungen für 2026 zu erfüllen – abgesehen davon, sicherzustellen, dass die Firmware auf dem neuesten Stand ist.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Die Anforderungen ab 2027 sind umfassender und gelten für alle neu installierten oder renovierten AC-Ladepunkte – unabhängig davon, ob sie öffentlich zugänglich oder privat sind:

  • Konformität mit EN IEC 61851:2019
  • Konformität mit EN ISO 15118-20:2022
  • Bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten müssen automatische Authentifizierungs- und Autorisierungsdienste, zum Beispiel Plug & Charge, mit EN ISO 15118-2:2016 oder EN ISO 15118-20:2022 konform sein.

Wo Zaptec-Ladestationen ab 2027 stehen

Sowohl Zaptec Pro als auch Zaptec Go 2 werden die Anforderungen erfüllen, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Was das für bestehende Installationen bedeutet

Kundinnen und Kunden müssen ihre Zaptec Pro und Zaptec Go 2 Ladepunkte nicht austauschen, um die AFIR-Anforderungen zu erfüllen. Die Hardware ist bereits in der Lage, die Anforderungen für 2027 zu erfüllen. Die Konformität wird bei installierten Ladestationen über ein Firmware-Update bereitgestellt.

Was als Nächstes passiert

Wir werden diesen Artikel weiterhin aktualisieren, sobald Firmware-, Backend- und Partnerlösungen veröffentlicht werden und sobald nationale Umsetzungen von AFIR in den einzelnen Märkten bestätigt sind.

Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Standort oder einer konkreten Installation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Zaptec Sales-Kontakt.

FAQ 

Ist Zaptec Pro AFIR-konform?

Ja. Zaptec Pro erfüllt die AFIR-Anforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte, die 2026 in Kraft getreten sind. Für die Anforderungen, die ab dem 1. Januar 2027 gelten, ist die Hardware bereits vorbereitet. Die Konformität wird über ein Firmware-Update hergestellt.

Gilt AFIR für meine Installation?

AFIR gilt derzeit für öffentlich zugängliche Ladepunkte und wird ab 2027 für alle neu installierten oder renovierten Ladepunkte gelten. Wenn Ihr bestehender Ladepunkt privat ist – zum Beispiel zuhause oder an einem Standort, der nicht öffentlich zugänglich ist – gilt die Verordnung dafür nicht.

Was muss ab dem 1. Januar 2027 vorhanden sein?

Neu installierte oder renovierte Ladepunkte müssen mindestens EN IEC 61851:2019 und EN ISO 15118-20:2022 erfüllen, zusätzlich zu allen Anforderungen, die bereits zuvor anwendbar waren.

Müssen bestehende Zaptec Pro Ladestationen ausgetauscht werden?

Nein. Die Hardware unterstützt bereits, was für die Anforderungen ab 2027 benötigt wird. Die Konformität wird über ein Firmware-Update hergestellt, nicht über neue Hardware.

Erfüllt Zaptec Go 2 die Anforderungen für 2026?

Die Anforderungen für 2026 gelten für öffentlich zugängliche Ladepunkte. Daher gelten sie für Zaptec Go 2 als Heimladestation nicht. Ab 2027 ist die Hardware der Zaptec Go 2 in der Lage, die Anforderungen zu erfüllen. Die Umsetzung erfolgt über ein Firmware-Update.

Entstehen Kosten für die Updates?

Nein, die Updates sind kostenlos.

Wird die Firmware am 1. Januar 2027 verfügbar sein?

Entscheidend ist am ersten Tag, dass der Ladepunkt die Anforderungen erfüllen kann – und Zaptec Pro sowie Zaptec Go 2 sind entsprechend vorbereitet. Wir bestätigen den Zeitpunkt der Firmware-Veröffentlichung, sobald dieser final feststeht.

Was muss ich als Betreiber heute tun?

Für die Anforderungen von 2026 ist bei Zaptec Pro nichts Spezifisches erforderlich. Mit Blick auf 2027 sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Ladestationen verbunden sind und mit aktueller Firmware betrieben werden. Außerdem sollten Sie prüfen, wie Ad-hoc-Zahlung und Preisanzeige an Ihren Standorten umgesetzt werden. Wir werden rechtzeitig praktische Hinweise veröffentlichen.

Wie gilt AFIR in meinem Markt?

AFIR gilt in der gesamten EU. EWR-Märkte setzen die Verordnung national um. Einige Märkte haben zusätzliche nationale Vorschriften. Ihr lokaler Zaptec Ansprechpartner kann Sie dazu beraten, welche Anforderungen an Ihrem Standort gelten.

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Datum:
07.10.26
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