Wann muss eine Wallbox eichrechtskonform sein?
Eine Wallbox muss eichrechtskonform sein, wenn Sie Ladestrom an Dritte verkaufen möchten. Dies gilt für öffentliche Ladesysteme in Deutschland. Beispielsweise müssen Hotels, Parkhäuser oder auch Unternehmen mit Ladestationen für Besucher die Eichrechtskonformität Ihrer Ladelösungen sicherstellen.
Sind MID-konforme Wallboxen standardmäßig eichrechtskonform?
Nein, MID-konforme Wallboxen sind nicht automatisch eichrechtskonform. MID-Zähler erfüllen zwar die Anforderungen der Messgeräterichtlinie, aber für die Eichrechtskonformität sind zusätzliche Kriterien erforderlich, um öffentliche Ladelösungen rechtskonform einzusetzen.
Eichrechtskonforme Wallboxen sind nicht erforderlich, wenn gegenüber bekannten Nutzern abgerechnet werden soll. Wird beispielsweise in Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Mietern mit separaten Wallboxen abgerechnet, oder laden Mitarbeitende zu Hause lediglich einen Dienstwagen, reichen MID zertifizierte Ladestationen aus, da diese die verbrauchten Energiemengen ebenfalls korrekt erfassen.
Wo liegen die Unterschiede zwischen MID-Konformität und Eichrechtskonformität?
Eine MID-konforme Ladestation misst den Stromverbrauch genau und nach europäischen Standards. Eine eichrechtskonforme
Ladestation geht hingegen einen Schritt weiter und erfüllt zusätzlich die strengen deutschen gesetzlichen Anforderungen, sodass die Abrechnung beim öffentlichen Laden rechtlich abgesichert und für den Kunden nachvollziehbar ist.
Im semi-öffentlichen Bereich, wie beispielsweise bei Wohnungseigentümergemeinschaften oder Unternehmensparkplätzen reicht daher eine MID-konforme Wallbox aus, solange der Strom nicht an fremde Personen weitergegeben wird.