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GEIG: Was das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz für die Zukunft des Ladens bedeutet

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) soll den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos gezielt vorantreiben. Es sorgt dafür, dass Lademöglichkeiten künftig nicht erst nachträglich mitgedacht werden, sondern bereits bei der Planung von Neubauten und größeren Renovierungen eine Rolle spielen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden Ladepunkte installieren oder die baulichen Voraussetzungen dafür schaffen. 

Damit ist das GEIG nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Chance: Gebäude werden zukunftsfähiger, nachhaltiger und attraktiver für Menschen, die Elektromobilität im Alltag nutzen möchten. Besonders wichtig ist das für E-Auto-Fahrer ohne eigenes Haus und ohne private Wallbox. Durch mehr Ladestationen in Tiefgaragen, Wohnanlagen, an Arbeitsplätzen oder auf öffentlich zugänglichen Parkflächen wird E-Mobilität für deutlich mehr Menschen komfortabel und alltagstauglich.

Henriette Lund Vonsbæk og Mette Marie Knudsen i samtale ved Zaptec ladebokse i Operaparken.

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Tags:
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Datum:
20.08.26
Lesezeit:
9 Minuten
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Inhaltsverzeichnis

  1. Für wen gilt das GEIG?
  2. Warum ist das GEIG für den Ausbau der Elektromobilität so wichtig?
  3. Häufig gestellte Fragen

Für wen gilt das GEIG?

Das GEIG betrifft vor allem Bauherren, Eigentümer von Gebäuden, Unternehmen, Immobilienverwaltungen, Projektentwickler sowie Betreiber größerer Stellplatzanlagen. Dabei unterscheidet das GEIG zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Zu den Wohngebäuden zählen vor allem Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen. Nichtwohngebäude sind zum Beispiel Bürogebäude, Gewerbeimmobilien, Hotels, Handelsflächen, öffentliche Gebäude oder Unternehmensstandorte. 

Ob eine Immobilie unter das GEIG fällt, hängt vor allem von der Gebäudeart, der Anzahl der Stellplätze und dem jeweiligen Anlass ab. Entscheidend ist also, ob es sich um einen Neubau, eine größere Renovierung oder ein bestehendes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen handelt.

<h3>GEIG: Übersicht der wichtigsten Vorgaben

Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gelten im GEIG unterschiedliche Anforderungen. Bei Wohngebäuden steht vor allem die Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur* im Mittelpunkt. Bei Nichtwohngebäuden kann zusätzlich die Pflicht bestehen, bereits konkrete Ladepunkte zu installieren:

  • Wohngebäude – Neubau mit mehr als 5 Stellplätzen: Bei neu errichteten Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Gemeint sind bauliche und technische Voraussetzungen, damit Ladepunkte später einfacher nachgerüstet werden können. Eine Pflicht, direkt an jedem Stellplatz eine Wallbox oder einen Ladepunkt zu installieren, besteht hier nicht.
  • Wohngebäude – größere Renovierung mit mehr als 10 Stellplätzen: Bei größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss ebenfalls jeder Stellplatz für spätere Ladeinfrastruktur vorbereitet werden. Das gilt, wenn die Renovierung auch den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes beziehungsweise Parkplatzes betrifft. Auch hier steht die Vorbereitung im Vordergrund, nicht die direkte Installation einzelner Ladepunkte.
  • Nichtwohngebäude – Neubau mit mehr als 6 Stellplätzen: Bei neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Zusätzlich ist mindestens ein Ladepunkt erforderlich. Das betrifft zum Beispiel Bürogebäude, Hotels, Handelsflächen, Gewerbeimmobilien oder öffentliche Gebäude.
  • Nichtwohngebäude – größere Renovierung mit mehr als 10 Stellplätzen: Bei größeren Renovierungen von Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss mindestens jeder fünfte Stellplatz für Ladeinfrastruktur vorbereitet werden. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt installiert werden. Voraussetzung ist auch hier, dass die Renovierung den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur betrifft.
  • Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen: Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt seit dem 1. Januar 2025: Es muss mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein. Eine Pflicht, die Leitungsinfrastruktur im Bestand vollständig nachzurüsten, besteht in diesem Fall nicht. Trotzdem kann es sinnvoll sein, frühzeitig weiterzudenken, wenn künftig zusätzliche Ladepunkte entstehen sollen.
  • *Hinweis: Als Leitungsinfrastruktur gelten die baulichen und technischen Voraussetzungen für spätere Ladepunkte, zum Beispiel Leerrohre, Kabelwege und Leitungsführungen. Eine größere Renovierung liegt im Sinne des GEIG vor, wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle renoviert werden und die Maßnahme auch den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes beziehungsweise Parkplatzes betrifft.

    Warum ist das GEIG für den Ausbau der Elektromobilität so wichtig?

    Elektromobilität wird vor allem dann attraktiv, wenn das Laden einfach in den Alltag passt. Viele Menschen interessieren sich für ein Elektroauto, zögern aber noch, weil sie unsicher sind, ob sie regelmäßig und bequem laden können. Genau an diesem Punkt setzt das GEIG an: Es sorgt dafür, dass Ladeinfrastruktur nicht erst nachträglich geplant wird, sondern von Anfang an Teil moderner Gebäude- und Standortentwicklung ist.

    1. Laden wird dort möglich, wo Fahrzeuge ohnehin stehen

    Öffentliche Schnellladestationen sind ein wichtiger Bestandteil der Ladeinfrastruktur, vor allem auf längeren Strecken. Den größten Komfort bietet Elektromobilität jedoch dort, wo Fahrzeuge regelmäßig und über mehrere Stunden geparkt werden. Genau deshalb sind Gebäude und Parkflächen so entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität. Besonders relevant sind Ladepunkte an Orten wie:

    • zu Hause in der Garage oder Tiefgarage 
    • am Arbeitsplatz 
    • auf Unternehmensparkplätzen 
    • in Wohnanlagen 
    • bei Hotels, Handelsflächen oder öffentlichen Gebäuden

    2. Gebäude werden frühzeitig auf Elektromobilität vorbereitet

    Ein zentraler Vorteil des GEIG liegt in der vorausschauenden Planung. Bei Neubauten und größeren Renovierungen soll Ladeinfrastruktur nicht mehr als nachträgliche Zusatzlösung betrachtet werden – stattdessen werden wichtige technische und bauliche Voraussetzungen frühzeitig mitgedacht. Dazu gehören unter anderem geeignete Leerrohre und Kabelwege, vorbereitete Stromverteilungen, ausreichend Platz für Lade- und Schutztechnik sowie die technischen Grundlagen für intelligentes Lastmanagement. 

    Diese Vorbereitung macht spätere Erweiterungen deutlich einfacher. Wer Lademöglichkeiten bereits in der Planungsphase berücksichtigt, reduziert langfristig Kosten, vermeidet unnötige Umbauten und schafft eine flexible Grundlage für steigende Ladebedarfe.

    3. Nachrüstungen werden einfacher und effizienter

    Eine gut vorbereitete Ladeinfrastruktur zahlt sich besonders dann aus, wenn der Bedarf an Ladepunkten wächst. Ohne passende Voraussetzungen kann die nachträgliche Installation schnell aufwendig werden: In Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden oder gewerblich genutzten Gebäude müssen häufig Kabel neu verlegt, Stromverteilungen erweitert oder technische Konzepte komplett angepasst werden. Das verursacht Kosten, kostet Zeit und kann Projekte unnötig verzögern.

    Das GEIG hilft, solche Hürden von Anfang an zu reduzieren. Wenn Gebäude bereits über geeignete Leitungswege und vorbereitete elektrische Infrastruktur verfügen, lassen sich Wallboxen später deutlich einfacher integrieren. Aus einer komplexen Nachrüstung wird so ein planbarer Erweiterungsschritt. Besonders wertvoll ist dabei die Flexibilität: Eine Immobilie muss nicht sofort vollständig mit Ladepunkten ausgestattet werden, kann aber Schritt für Schritt mit dem steigenden Bedarf wachsen. 

    4. Elektromobilität wird für mehr Menschen zugänglich

    Nicht alle Fahrer haben die Möglichkeit, eine eigene Wallbox zu installieren. Wer in einer Mietwohnung oder einem Mehrfamilienhaus lebt, ist häufig auf gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur angewiesen. Genau hier kann das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten: Werden Wohnanlagen, Tiefgaragen und größere Gebäude frühzeitig mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet, wird Elektromobilität auch für Menschen ohne eigenes Haus deutlich besser zugänglich. Das senkt die Einstiegshürden, macht den Umstieg auf ein Elektroauto realistischer und schafft mehr Chancengleichheit beim Zugang zu komfortablen Lademöglichkeiten.

    5. Unternehmen und Immobilien werden zukunftsfähiger

    Für Unternehmen, Projektentwickler und Immobilienbetreiber ist Ladeinfrastruktur längst mehr als eine gesetzliche Anforderung. Sie wird zunehmend zu einem echten Standortvorteil. Gebäude mit gut geplanten Lademöglichkeiten wirken moderner, nachhaltiger und attraktiver. Davon profitieren unter anderem Mitarbeitende, Mieter,  Kunden, Besucher sowie Betreiber elektrischer Fuhrparks.

    Wer also frühzeitig in Ladeinfrastruktur investiert, verbessert nicht nur die Alltagstauglichkeit von E-Mobilität. Er steigert auch die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der eigenen Immobilie. Für Unternehmen können E-Ladestationen außerdem ein sichtbares Zeichen für Innovation, Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein sein. Gerade im Wettbewerb um Fachkräfte, moderne Gewerbeflächen oder nachhaltige Mobilitätskonzepte kann dieser Faktor immer wichtiger werden.

    6. Intelligente Ladeinfrastruktur unterstützt die Energiewende

    Für eine erfolgreiche Mobilitäts- und Energiewende reicht es nicht aus, einfach möglichst viele Ladepunkte zu installieren. Entscheidend ist, dass Ladeinfrastruktur sicher, effizient und intelligent gesteuert wird. Denn je mehr E-Autos gleichzeitig laden, desto wichtiger wird eine sinnvolle Verteilung der verfügbaren Energie. Moderne Ladesysteme können genau das leisten: Sie verhindern Überlastungen, nutzen vorhandene Anschlusskapazitäten optimal aus und ermöglichen eine Ladeinfrastruktur, die flexibel mit dem tatsächlichen Bedarf wächst. Besonders in Mehrfamilienhäusern, Unternehmen und größeren Parkanlagen ist intelligentes Lastmanagement deshalb ein zentraler Erfolgsfaktor.

    Ladelösungen von Zaptec setzen genau an diesem Punkt an. Sie ermöglichen skalierbares Laden, dynamisches Lastmanagement und eine flexible Ladeinfrastruktur, die sich an unterschiedliche Gebäudetypen, Nutzergruppen und Energiebedarfe anpassen lässt. Während beispielsweise die Zaptec Go 2 besonders für private Stellplätze und kleinere Anwendungen interessant ist, eignet sich Zaptec Pro vor allem für Mehrfamilienhäuser, Unternehmen und größere Ladeanlagen. So wird Ladeinfrastruktur nicht nur gesetzeskonform umgesetzt, sondern aktiv zu einem Baustein für eine smartere, nachhaltigere Energiezukunft.

    Ein Blick nach vorn lohnt sich: Die Anforderungen rund um Ladeinfrastruktur werden sich voraussichtlich weiterentwickeln. Mit der 2024 überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie EPBD rücken Gebäude, Energieeffizienz und Elektromobilität noch enger zusammen. Für Eigentümer, Unternehmen und Projektentwickler bedeutet das: Wer heute plant, sollte nicht nur die aktuellen GEIG-Vorgaben erfüllen, sondern Ladeinfrastruktur von Anfang an skalierbar und zukunftssicher denken.

    Zaptec ladebokse integreret i Operaparkens parkeringsområde.

    Häufig gestellte Fragen

    Was bedeutet GEIG?

    GEIG steht für Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Es regelt, wann Gebäude mit Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden müssen. Ziel ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland zu beschleunigen und Elektromobilität im Alltag einfacher nutzbar zu machen.

    Ist das GEIG verpflichtend?

    Ja. Sobald ein Gebäude unter die Vorgaben des GEIG fällt, müssen die entsprechenden Anforderungen umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere Neubauten, größere Renovierungen und seit 2025 auch bestimmte bestehende Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen. Je nach Gebäudetyp müssen entweder Leitungswege für spätere Ladepunkte vorbereitet oder bereits konkrete Ladepunkte installiert werden.

    Wer überwacht das GEIG?

    Die Einhaltung des GEIG wird in der Regel von den zuständigen Behörden der Bundesländer beziehungsweise Kommunen überwacht, zum Beispiel im Rahmen von Bauanträgen, Genehmigungsverfahren oder baurechtlichen Prüfungen. Welche Stelle konkret zuständig ist, kann je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich sein.

    Muss nach dem GEIG an jedem Stellplatz eine Wallbox installiert werden?

    Nein, das GEIG schreibt nicht grundsätzlich vor, dass an jedem Stellplatz eine Wallbox installiert werden muss. Häufig geht es zunächst um die sogenannte Leitungsinfrastruktur, also zum Beispiel Leerrohre, Kabelwege und technische Vorbereitungen für spätere Ladepunkte. Eine Pflicht zur Installation konkreter Ladepunkte besteht vor allem bei bestimmten Nichtwohngebäuden.