Was kostet eine Wallbox?
Die Kosten für eine Wallbox unterscheiden sich je nach Modell und Ausstattung und liegen in der Regel zwischen 200 Euro und 1.500 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Wallbox-Installation, die sich je nach baulichen Gegebenheiten und Aufwand auf 500 bis 3.000 Euro belaufen können.
Gibt es noch Fördermöglichkeiten für Wallboxen?
Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung, jedoch können auf Landesebene oder durch Arbeitgeber Förderungen beantragt werden. Zusätzlich bieten viele Städte, Kommunen oder regionale Energieversorger eigene Programme an, die sowohl private als auch gewerbliche Installationen unterstützen. Ein Blick auf die Webseiten der jeweiligen Landesregierung oder des Netzbetreibers lohnt sich also in jedem Fall.
Welche laufenden Wallbox-Kosten kommen auf mich zu?
Die laufenden Ausgaben für den Betrieb einer Wallbox fallen im Normalfall niedrig aus. Sie bestehen größtenteils aus dem Stromverbrauch, dessen Höhe vom individuellen Ladeverhalten abhängt und sich durch die Nutzung erneuerbarer Energien senken lässt. Hinzu kommen eventuelle Wartungskosten, die bei ca. 200 Euro liegen.
Benötige ich eine Genehmigung für meine Wallbox?
Ob eine Genehmigung für Ihre Wallbox benötigt wird, hängt von ihrer Ladeleistung ab. Modelle mit bis zu 11 kW müssen zwar nicht genehmigt, aber beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Bei Wallboxen mit 22 kW hingegen ist vor der Installation eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich. Idealerweise übernimmt ein Fachbetrieb sowohl die Anmeldung als auch die Kommunikation mit dem Netzbetreiber für Sie.
Kann ich als Mieter eine Wallbox kaufen?
Ja, auch als Mieter können Sie grundsätzlich eine Wallbox kaufen – allerdings benötigen Sie dafür die Zustimmung Ihres Vermieters. Wohnen Sie in einem Einfamilienhaus, gestaltet sich die Umsetzung meist unkomplizierter, da keine weiteren Parteien betroffen sind.
In einem Mehrfamilienhaus hingegen kann es etwas komplexer sein, da hier in der Regel auch die Eigentümergemeinschaft einbezogen werden muss. Dank einer Änderung im Wohnungseigentumsrecht (WEG) haben Sie jedoch einen rechtlichen Anspruch auf die Installation einer privaten Ladestation, sofern die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind.