Wie funktioniert Wallbox-Sharing?
Wallbox-Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung einer Ladestation durch mehrere Personen. Dabei kann die Wallbox entweder innerhalb eines privaten Umfelds, etwa in einer Eigentümergemeinschaft oder unter Nachbarn, oder in einem gewerblichen Rahmen, beispielsweise auf Firmenparkplätzen oder in Mehrfamilienhäusern, genutzt werden. Damit die Nutzung reibungslos verläuft, erfolgt der Zugang in der Regel über eine App, RFID-Karte oder eine PIN-Eingabe, sodass nur autorisierte Personen die Ladestation nutzen können.
Moderne Wallboxen verfügen zudem über intelligente Abrechnungssysteme, die den Stromverbrauch jedes Nutzers individuell erfassen und eine faire Kostenaufteilung ermöglichen. Oftmals wird auch ein Buchungssystem integriert, sodass Ladezeiten im Voraus reserviert werden können.
Wo kann Wallbox-Sharing eingesetzt werden?
Ein wesentlicher Aspekt des Wallbox-Sharing ist die Flexibilität. Es kann in verschiedenen Szenarien angewendet werden:
- Nachbarschafts-Sharing: Ideal für Eigenheimbesitzer mit privatem Parkplatz in Wohngebieten, wo nicht jeder Haushalt eine eigene Wallbox benötigt.
- Unternehmens-Sharing: Firmen können ihre Ladestationen außerhalb der Geschäftszeiten öffentlich zugänglich machen.
- Öffentliches Sharing: Private Wallboxen werden über Plattformen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Durch Wallbox-Sharing entsteht ein dezentrales Netzwerk von Ladepunkten, das die bestehende öffentliche Ladeinfrastruktur ergänzt und erweitert. Dies ist besonders in ländlichen Gebieten oder Wohngegenden von Vorteil, wo der Ausbau öffentlicher Ladestationen langsamer voranschreitet.
Muss ich für das Wallbox-Sharing ein Gewerbe anmelden?
Ob für das Wallbox-Sharing ein Kleingewerbe angemeldet werden muss, hängt davon ab, ob die Ladestation kommerziell betrieben wird. Wenn Sie Ihre Wallbox lediglich mit Familienmitgliedern, Nachbarn oder Kollegen teilen, ohne dabei Geld zu verdienen, ist in der Regel keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Sollten Sie jedoch Dritten regelmäßig kostenpflichtigen Zugang zur Ladestation gewähren und daraus Einnahmen generieren, kann dies als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, und es könnten steuerliche Pflichten entstehen. Zur rechtlichen Absicherung empfiehlt es sich, im Zweifelsfall eine Beratung durch einen Steuerberater oder die zuständige Gewerbebehörde einzuholen.
Was muss ich beachten, wenn ich meine Wallbox teile?
Wer eine Wallbox anderen Nutzenden zur Verfügung stellen möchte, sollte sicherstellen, dass sie technisch für den Mehrnutzerbetrieb geeignet ist. Besonders wichtig ist eine Wallbox mit MID-Zähler, da sie den geladenen Strom exakt misst und eine genaue Abrechnung ermöglicht. Zudem sollte die Wallbox mit OCPP (Open Charge Point Protocol) kompatibel sein.