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Tipps & Tricks

Datum:

04.06.24

Lesezeit:

8 Minuten

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Wallbox in der Mietwohnung – Elektromobilität bequem zuhause umsetzen

Wer seine Mietwohnung mit einer Ladestation ausstatten möchte, muss vorher einiges beachten. Alle Infos zur Installation hier.
Auto lädt an einer Ladestation bei der Mietwohnung

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Inhaltsverzeichnis

  1. Recht auf eine Ladestation für die Mietwohnung – was bedeutet das?
  2. Wie bereitet man sich auf die Installation einer Ladestation für die Mietwohnung vor?
  3. E-Auto laden, wenn die Mietwohnung keinen Stellplatz hat
  4. Fazit – Mieter haben gute Chancen auf eine Ladestation
  5. Häufig gestellte Fragen

 

Recht auf eine Ladestation für die Mietwohnung – was bedeutet das?

Als Mieter haben Sie grundsätzlich ein Recht auf Zustimmung zur baulichen Veränderung der Mietsache, dazu zählt auch der Einbau einer Ladestation. Dieses Recht ist seit der Reform des Wohnungseigentums- und Mietrechts (WEG-Novelle 2020) gesetzlich verankert (§ 554 BGB). 

Das bedeutet: Der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft dürfen den eingereichten Antrag auf Installation einer Ladestation also in der Regel nicht pauschal ablehnen, sondern können nur über die konkrete Art, den Umfang und die technische Umsetzung mitentscheiden. 

Reagiert der Vermieter gar nicht oder verweigert ohne berechtigten Grund die Zustimmung, kann das Recht auf Installation notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, die dem Bau im Weg stehen könnten – ein Beispiel hierfür ist ein Denkmalschutz für das Gebäude.

Wie bereitet man sich auf die Installation einer Ladestation für die Mietwohnung vor?

Bei einer Eigentumswohnung sind Ladesäulen einfach und schnell zu installieren, bei einer Mietwohnung, vor allem in größeren Gebäuden, wird die Sache allerdings schwieriger. Der Eigentümer muss seine Zustimmung zum Einbau geben, die Abrechnung des Ladestroms könnte ein Problem darstellen und der am besten geeignete Platz muss noch gefunden werden. 

Einige Stolpersteine müssen auf dem Weg zu einer eigenen Lademöglichkeit beachtet werden. Im folgenden Leitfaden erfahren Sie, wie Sie einfach und sichere Ihre eigene Wallbox installieren.

Informieren Sie den Vermieter über die Ladestation

Im ersten Schritt muss der Vermieter über Ihr Vorhaben zur Installation einer Wallbox für die Mietwohnung informiert werden. Wenn das Gespräch zunächst mündlich stattfindet, ist danach eine schriftliche Anfrage per Mail oder Brief unabdingbar, um die vereinbarten Bedingungen festzuhalten. Viele Vermieter unterstützen die Initiative und sind offen für eine Nutzung der umweltfreundlichen E-Autos. Schließlich werten die Installation und die Möglichkeit der Benutzung auch seine Immobilie auf.

Finden Sie Mitstreiter für die Ladestation

Haben Sie ein gutes Nachbarschaftsverhältnis? Dann fragen Sie doch einmal nach möglichen Mitstreitern, die Ihnen bei der Angelegenheit unter die Arme greifen und somit auch die Kosten für den Einzelnen senken. Gibt es mehrere Interessenten, sollten Sie sich außerdem Gedanken über die Möglichkeit zur Erweiterung der Ladestruktur machen, damit ein ausgeglichenes Netzwerk an Ladepunkten für die Mietwohnungen entsteht.

Wählen Sie eine geeignete Ladelösung für die Mietwohnung aus

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab ausgiebig über mögliche Ladestationen zu informieren. Es gibt bereits einige Programme, die den Kauf von Elektroautos, wie auch den Kauf einer privaten Wallbox und die Installation dieser fördern. Sich vorher ausgiebig darüber zu informieren, kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch den Weg zu einer umweltfreundlichen Alternative um einiges erleichtern. Es gibt sowohl bundesweite als auch in der Gemeinde verfügbare Förderungsprogramme, die Sie nutzen können.

Des Weiteren sprechen Sie am besten auch mit einer Elektrofachkraft über den Standort. Die Wallbox für Mietwohnungen muss, laut §19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dabei ist es egal, ob die Wallbox unter oder auch über 11 kW beträgt. Ab 12 kW gibt es noch eine Zustimmungspflicht, die besagt, dass der Netzwerkbetreiber die Ladestation erst noch genehmigen muss, bevor die Installation beginnen kann.

Entweder Sie gehen dafür auf seine Webseite oder Sie lassen dies über eine Elektrofachkraft regeln. Diese klärt dann nämlich mit dem Netzbetreiber ab, ob der Gebäudeanschluss sowohl die Stromversorgung der Haushalte als auch die geplante Ladeeinrichtung abdeckt.

Reicht die Anschlussleistung nicht aus, muss sie entweder erhöht oder ein neues und intelligentes Lastmanagement geplant und vorgesehen werden. In den meisten Wohnanlagen wird letzteres wahrscheinlich nötig sein, denn dieses verteilt die übrig gebliebenen verfügbaren Reserven aus dem Hausstrom auf die zu ladenden Fahrzeuge.

Für die Mietwohnung eine passende Ladestation zu finden, ist dann allerdings leichter, als man denkt. Die bequemste Lösung, ein Elektrofahrzeug privat zu laden, ist die sogenannte Wallbox: Eine an der Wand montierte Ladestation, die innerhalb weniger Stunden das Auto auflädt, ist einfach zu installieren und zumeist auch wetterfest. Bei uns finden Sie beispielsweise die Ladelösungen Zaptec Go 2 oder Zaptec Pro, mit denen smartes und effizientes Laden zum Kinderspiel wird.

Kosten für eine Wallbox für die Mietwohnung

Es kann vereinbart werden, dass der Bau der Ladestation für die Mietwohnung auf Kosten des Vermieters erfolgt, dann kann allerdings eine Mieterhöhung aufgrund des Aufwands erfolgen. Außerdem hat der Wohnungseigentümer die Möglichkeit, für das Ladegerät eine zusätzliche Kaution zu verlangen.

Die Kosten für die Installation der Mietwohnungsladestation trägt aber im Normalfall der Antragssteller selbst, was aber im Gegenzug bedeutet, dass diese bei Auszug mitgenommen werden darf. Allerdings sollte unbedingt geklärt werden, ob eine Mitbenutzung anderer Mieter entsteht und wie man die Kosten dann am besten aufteilt. Hierfür gibt es verschiedene Abrechnungssysteme:

  1. Wohnungszähler: Die Mietwohnung ist mit der Wallbox durch den Wohnungszähler verbunden und es kann über den Hausstromtarif abgerechnet werden.
  2. Separater Stromzähler: Die Ladeeinrichtung wird separat über den geeichten Stromzähler des Energieversorgers berechnet. Hier kommen dann spezielle Autostromtarife infrage.
  3. Allgemeinstrom: Gibt es hier einen separaten Zähler, kann es wieder über den Energieversorger abgerechnet werden. Falls dies nicht der Fall ist, hat eine Wallbox mit Abrechnungssystem einen eigenen Stromzähler, der die geladene Menge eindeutig auf alle Nutzer zuordnen kann. Dann kann die Abrechnung wieder ganz einfach über die Hausverwaltung erfolgen, wie bei einer Nebenkostenabrechnung.
  4. Gemeinschaftliche Nutzung: Wird die Wallbox für Mietwohnungen gemeinschaftlich und von mehreren Parteien genutzt, dann sollte die Messung nachvollziehbar und rückverfolgbar sein. Die passende Zuordnung geschieht am besten über eine eindeutige Authentifizierung durch RFID-Karten, die den Nutzern zuzuteilen sind. Durch diese Technologie ist es unmöglich, das Fahrzeug, ohne eine vorherige Autorisierung über die Karte zu laden. Dank eines integrierten Stromzählers werden außerdem die Verbräuche genau gemessen, wodurch die Möglichkeit entsteht, das Aufladen eines Dienstwagens und Privatfahrzeuges zu trennen und somit seinem Arbeitgeber die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch ganz einfach in Rechnung zu stellen.

E-Auto laden, wenn die Mietwohnung keinen Stellplatz hat

Natürlich kann es passieren, dass man eine Mietwohnung und ein Auto hat, aber keinen eigenen Pkw-Stellplatz. In diesem Fall muss die Mietwohnung ohne Ladestation auskommen. Viele Bewohner spielen dann mit dem Gedanken, das Fahrzeug an einer gewöhnlichen Haushaltssteckdose anzuschließen. 

Davon ist jedoch aufgrund der Ladeleistung, die bei einer Steckdose bei 2,3 kWh liegt, abzuraten, denn eine Ladung würde somit zwischen 8 und 14 Stunden dauern. Abgesehen davon könnte die hohe Belastung im schlimmsten Fall einen Kabelbrand verursachen.

Dank der Verbreitung von Elektroautos gibt es aber genügend Alternativen zum Laden. Die öffentliche Ladeinfrastruktur bietet schon in vielen Städten E-Ladelösungen an Tankstellen oder Parkplätze mit Ladesäulen. An den speziellen Tankstellen gibt es bereits Ladestationen mit einer Leistung bis zu 300 kWh, was eine Vollladung innerhalb weniger Minuten bedeutet. 

Dafür muss Ihr Fahrzeug aber diese Leistungsmenge abrufen können. Wenn also keine Möglichkeit für eine eigene Ladestation besteht, informieren Sie sich vor dem Kauf einfach, ob es in der Umgebung eine Ladesäule gibt, die für Sie erreichbar und nutzbar ist.

Fazit – Mieter haben gute Chancen auf eine Ladestation

Die Installation einer eigenen Ladestation in Ihrer Mietwohnung erfordert einige Vorbereitungen, Recherchen zu Förderungen und passendem Produkt sowie die Zustimmung Ihres Vermieters. Mit den richtigen Schritten und Überlegungen können Sie jedoch mühelos von den Vorteilen der Elektromobilität profitieren. 

Denken Sie daran, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und sich fachkundigen Rat einzuholen, um eine sichere und effiziente Elektroinstallation zu gewährleisten. So können Sie umweltfreundlich und kostengünstig Elektromobilität in Ihrer Mietwohnung genießen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Mieter eine Wallbox installieren?

Ja. Seit der WEG- und Mietrechtsreform 2020 (§ 554 BGB) haben Mieter das Recht, den Einbau einer privaten Ladestation zu verlangen. Der Vermieter darf die Installation pauschal nicht verweigern, kann jedoch Bedingungen zur Ausführung und Kostenübernahme stellen.

Was passiert mit der Wallbox nach dem Auszug aus der Mietwohnung?

In den meisten Fällen gehört die installierte Wallbox nach dem Einbau dem Mieter, da er die Kosten für Anschaffung und Installation getragen hat. Beim Auszug gilt grundsätzlich: Der Mieter muss die bauliche Veränderung rückgängig machen, wenn der Vermieter dies verlangt. 

Das bedeutet, die Wallbox kann abgebaut und in die neue Wohnung mitgenommen werden, sofern sie technisch kompatibel ist. Manche Ver- oder Nachmieter sind jedoch bereit, die Wallbox zu übernehmen oder abzukaufen – insbesondere, wenn sie weiterhin genutzt werden soll. 

Gibt es Förderungen für Wallboxen in Mietwohnungen?

Ja, einige regionale Förderprogramme sowie Förderungen über Energieversorger oder KfW-ähnliche Initiativen unterstützen Mieter beim Kauf und der Installation einer Wallbox. Auch Wohnungseigentümer und Vermieter können Fördergelder beantragen, wenn sie Ladeinfrastruktur für mehrere Parteien bereitstellen.

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